§ 122 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... Voraussetzungen § 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung § 122 Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen § 123 ... oder die Lehrgangsleitung ein Unterrichtsbuch zu führen." 47. In § 122 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Privatluftfahrzeugführer," gestrichen. ... 11 Satz 1, § 45 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 65 Absatz 2 Satz 1 oder § 122 ein dort genanntes Recht ausübt, 2. ohne Berechtigung nach § 77 Absatz 1 ...
Artikel 3 LuftPersAnpEUV Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... jeweils die Wörter „einer Lizenz," gestrichen. r) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „§ 122 (weggefallen)". s) Die ... r) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „§ 122 (weggefallen)". s) Die Angabe zu § 124 wird wie folgt gefasst: ... werden die Wörter „oder zur ersten Alleinfahrt" gestrichen. 21. § 122 wird aufgehoben. 22. § 124 wird aufgehoben. 23. Die Überschrift ... Satz 1" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Angabe „oder § 122 " wird gestrichen. a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
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