Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007) ... Sichtflug, Nachtflug," eingefügt. bb) Die Angabe §§ 82 und 83 (weggefallen)" wird durch folgende Angaben ersetzt: § 82 ... 82 und 83 (weggefallen)" wird durch folgende Angaben ersetzt: § 82 Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge § 83 ... aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2. die Ausbildung nach § 82 Abs. 3 und 4." bb) Nummer 3 wird aufgehoben. b) Absatz 3 wird wie ... 3 wird wie folgt gefasst: (3) Der Bewerber hat die Prüfung nach § 82 Abs. 5 zu absolvieren." 6. In § 37 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe ... Wörter kontrollierten Sichtflug, Nachtflug," eingefügt. 14. § 82 wird wie folgt gefasst: § 82 Berechtigung zur Durchführung ... eingefügt. 14. § 82 wird wie folgt gefasst: § 82 Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (1) Inhaber von ... 1. die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge nach § 82 , 2. die Flugausbildung. (3) Die Flugausbildung umfasst mindestens ... bb) Nach der Angabe § 81 Abs. 1," werden die Angaben § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 1," eingefügt. cc) Die Angabe ohne ...
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