§ 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
1Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und des Plangenehmigungsverfahrens gelten die
§§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
2Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Einzelheiten des Planfeststellungsverfahrens, insbesondere zu Art und Umfang der Antragsunterlagen, zu regeln.
Frühere Fassungen von § 67 UVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V)Artikel 1 V. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
Sonstige
Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher VorschriftenV. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670
Zitat in folgenden NormenKWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V)
Artikel 1 V. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
§ 3 KNV-V Vorlagepflicht ... nach § 6 oder eine Darlegung nach § 5 Absatz 4 mit dem Plan gemäß § 22 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 4 InvBeG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ... zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen". b) Nach der Angabe zu § 67 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 67a Zulassung des vorzeitigen ... Absatz 2 Satz 2 geregelten Verfahren öffentlich ausgelegt werden." 3b. Nach § 67 wird folgender § 67a eingefügt: „§ 67a Zulassung des vorzeitigen ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017) ... § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 68 Überwachung § ... Wörter „Absätze 6 und 7" ersetzt. 32. Der bisherige § 22 wird § 67 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 67 Verfahren; ... § 22 wird § 67 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung". 33. Der bisherige § 23 wird durch ...
Zitate in aufgehobenen TitelnWasserhaushaltsgesetz (WHG)
neugefasst durch B. v. 19.08.2002 BGBl. I S. 3245; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
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