Änderung Eingangsformel *) UVPG vom 02.03.2010

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Eingangsformel UVPG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.03.2010 geltenden Fassung
Eingangsformel *) UVPG n.F. (neue Fassung)
in der am 04.03.2021 geltenden Fassung
durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
 
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Eingangsformel


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Eingangsformel *)


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*) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) und der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).

 



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