Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
§ 42 Frühere Feststellungen
Auf Grund der Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1547) oder auf Grund sonstiger früherer Rechtsvorschriften getroffene Feststellungen sind für das Feststellungsverfahren nach diesem Gesetz nicht verbindlich.
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