Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.06.2021 aufgehoben
§ 1 Bestellung von Stellvertretern für Mitglieder des Beirats
Für jedes Mitglied des Beirats ist ein erster und zweiter Stellvertreter zu bestellen. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus, rückt sein Stellvertreter bis zum Ablauf der ursprünglichen Bestellung des ausgeschiedenen Mitglieds nach. Steht kein Stellvertreter zur Verfügung, erfolgt eine Nachbestellung bis zum Ablauf der ursprünglichen Bestellung des ausgeschiedenen Mitglieds.
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