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Anlage - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk (KürschAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1997 BGBl. I S. 239
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-212 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin



(siehe BGBl. I 1997 S. 239ff)

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