Bekanntmachung - Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (IntKonnBek k.a.Abk.)

B. v. 18.03.1992 BGBl. I S. 744
Geltung ab 07.04.1992; FNA: 4101-1-1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Abs. 2 für das

Großherzogtum Luxemburg

am 18. Mai 1991 in Kraft getreten ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. März 1990 (BGBl. I S. 439).



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