Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.06.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Erste Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (1. VerklVErgV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.1975 BGBl. I S. 1957; aufgehoben durch § 2 V. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 1005
Geltung ab 26.07.1975; FNA: 4101-6-1-1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
|

§ 1



In Ergänzung der Verordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vom 14. Mai 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1189) wird die Verklarung außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auch durch die nachstehend aufgeführten berufskonsularischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen:

Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in

Antwerpen

Boston

Chicago

Genua.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed