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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2019 aufgehoben

§ 10 - Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Postdienstunternehmen-Datenschutzverordnung vom 4. November 1996 (BGBl. I S. 1636) außer Kraft. § 9 Satz 1 tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.

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