Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Versorgen, Pflegen, Führen und Transportieren von Pferden,
- 2.
- Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten der Pferde,
- 3.
- Tiergesundheit und Tierhygiene,
- 4.
- Bewegen und Arbeiten von Pferden,
- 5.
- Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassenkunde,
- 6.
- Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und Verwendung,
- 7.
- Formen der Pferdehaltung sowie bauliche und technische Einrichtungen,
- 8.
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör,
- 9.
- Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte,
- 10.
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde,
- 11.
- Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 12.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 13.
- Umweltschutz.