Änderung § 36 WiPrPrüfV vom 15.07.2016

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 36 WiPrPrüfV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung
§ 36 WiPrPrüfV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 36 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 702-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446);

2. die Prüfungsordnung für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Achten Teil der Wirtschaftsprüferordnung vom 13. März 1991 (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446).



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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