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Zitierungen von § 21 WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WiPrPrüfV Antrag auf Zulassung zur Prüfung (vom 16.02.2019)
... nach Abschluss des Prüfungsverfahrens aufzubewahren. Im Fall des § 21 Absatz 4 sind Aufsichtsarbeiten hiervon ausgenommen. Aufsichtsarbeiten sollen nach Ablauf von ...
§ 32 WiPrPrüfV Rücktritt von der Prüfung
... sich der mündlichen Prüfung oder Teilen derselben nicht unterzieht. § 21 Abs. 2 und 3 gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... „Buchstabe A" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... von der Prüfungsstelle nach Abschluss des Prüfungsverfahrens aufzubewahren. Im Fall des § 21 Absatz 4 sind Aufsichtsarbeiten hiervon ausgenommen. Aufsichtsarbeiten sollen nach Ablauf von drei Jahren ... das an der mündlichen Prüfung mitgewirkt hat," ersetzt. 17. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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