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Zitierungen von § 27 WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 WiPrPrüfV Schriftliche Prüfung (vom 16.02.2019)
...  (3) Es sind zu bearbeiten je eine Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ( § 27 Absatz 1 Nummer 1 ) und des Steuerrechts I (§ 27 Absatz 1 Nummer 2), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem ... Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (§ 27 Absatz 1 Nummer 1) und des Steuerrechts I ( § 27 Absatz 1 Nummer 2 ), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem Tag. Für die Aufgaben können zwei ...
§ 30 WiPrPrüfV Mündliche Prüfung (vom 16.02.2019)
... vorliegen. (3) In der mündlichen Prüfung sind aus den in § 27 Abs. 2 genannten Prüfungsgebieten Fragen zu stellen, die mit der Berufsarbeit der ... Person eine Stunde nicht überschreiten. Ist ein Prüfungsgebiet nach § 27 Abs. 2 Satz 2 zusätzlich Gegenstand der mündlichen Prüfung, so soll die Dauer der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... 2 Abs. 3" durch die Angabe „§ 2 Absatz 2" ersetzt. 17. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Prüfungsgebiete (1) In der ... Absatz 2" ersetzt. 17. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Prüfungsgebiete (1) In der Eignungsprüfung sind Prüfungsgebiete der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
...  „(3) Es sind zu bearbeiten je eine Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ( § 27 Absatz 1 Nummer 1 ) und des Steuerrechts I (§ 27 Absatz 1 Nummer 2), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem ... Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (§ 27 Absatz 1 Nummer 1) und des Steuerrechts I ( § 27 Absatz 1 Nummer 2 ), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem Tag. Für die Aufgaben können zwei Themen zur ...
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