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§ 10 - Flaggenrechtsgesetz (FlRG)
neugefasst durch B. v. 26.10.1994 BGBl. I S. 3140; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9514-1 Flaggenrecht
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9514-1 Flaggenrecht
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§ 10
Die Flaggenbehörde kann Seeschiffen, die im Inland erbaut worden sind und die nicht bereits nach § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, zum Führen der Bundesflagge verpflichtet oder nach § 2 Absatz 1 bis 3 hierzu berechtigt sind, die Befugnis zum Führen der Bundesflagge für die erste Überführungsreise in einen anderen Hafen sowie für erforderliche Probefahrten verleihen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften G. v. 18. Juni 2026 BGBl. 2026 I Nr. 184 m.W.v. 1. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 10 FlRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2026 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften vom 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184 |
| aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 561 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
| aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 326 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
| aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 FlRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FlRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FlRG (vom 01.07.2026)
... nach § 60 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung, 2. in den Fällen der §§ 10 und 11 Absatz 1 und 2 durch den Flaggenschein, 3. für Seeschiffe im Eigentum und ...
§ 8 FlRG (vom 01.07.2026)
... Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, hierzu verpflichtet oder nach § 2 Absatz 1 bis 3, § 10 oder § 11 Absatz 1 oder Absatz 2 hierzu berechtigt sind. (2) Der ...
§ 9 FlRG (vom 01.07.2026)
... Schiffe sowie für Seeschiffe, denen die Befugnis zum Führen der Bundesflagge nach § 10 oder § 11 Absatz 1 oder 2 verliehen worden ist. (2) Der Eigentümer eines ...
§ 15 FlRG (vom 01.07.2026)
... das Verfahren bei Verleihung und Widerruf der Befugnis zum Führen der Bundesflagge nach den §§ 10 und 11 sowie die Durchführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt (WSBGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Anlage WSBGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.07.2026)
... für Probe- und Überführungsfahrten inklusive erneuter Ausstellung § 10 FlRG 123 3 Ausstellung von Flaggenscheinen für ...
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 1 BetrSichV Anwendungsbereich und Zielsetzung (vom 23.12.2025)
... Seeschiffen, für die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes die Befugnis zur Führung der Bundesflagge lediglich für die erste ...
Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
V. v. 04.07.1990 BGBl. I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
§ 6 FlRV (vom 01.07.2026)
... die Zuteilung der Unterscheidungssignale der Schiffe ist in den Fällen der §§ 10 und 11 des Flaggenrechtsgesetzes die Flaggenbehörde ...
§ 7 FlRV (vom 01.07.2026)
... Erteilung eines Flaggenscheins ist 1. für ein Seeschiff, dem diese Befugnis nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes verliehen werden soll, von dem Inhaber der Schiffswerft oder vom Eigentümer des Seeschiffs, ...
§ 21 FlRV (vom 01.07.2026)
... dem das Schiff eingetragen ist oder zuletzt eingetragen war; 5. in den Fällen der §§ 10 und 11 des Flaggenrechtsgesetzes zusätzlich zu den in Nummer 4 bezeichneten Daten der Inhalt ...
Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
§ 7 SchSV Ausnahmen und Befreiungen (vom 30.11.2024)
... (4) Ein Seeschiff, für das die Befugnis zur Führung der Bundesflagge nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes für die erste Überführungsreise in einen anderen Hafen verliehen wurde, ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 184
Artikel 1 FlaggRuaÄndG Änderung des Flaggenrechtsgesetzes
... nach § 60 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung, 2. in den Fällen der §§ 10 und 11 Absatz 1 und 2 durch den Flaggenschein, 3. für Seeschiffe im Eigentum und ... Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, hierzu verpflichtet oder nach § 2 Absatz 1 bis 3, § 10 oder § 11 Absatz 1 oder Absatz 2 hierzu berechtigt sind." b) Absatz 2 Satz 1 ... Schiffe sowie für Seeschiffe, denen die Befugnis zum Führen der Bundesflagge nach § 10 oder § 11 Absatz 1 oder 2 verliehen worden ist. (2) Der Eigentümer eines ... wird die Angabe „Holz" durch die Angabe „Stahl" ersetzt. 13. Die §§ 10 und 11 werden durch die folgenden §§ 10 und 11 ersetzt: „§ 10 ... „Stahl" ersetzt. 13. Die §§ 10 und 11 werden durch die folgenden §§ 10 und 11 ersetzt: „§ 10 Die Flaggenbehörde kann Seeschiffen, ... 10 und 11 werden durch die folgenden §§ 10 und 11 ersetzt: „ § 10 Die Flaggenbehörde kann Seeschiffen, die im Inland erbaut worden sind und die ... das Verfahren bei Verleihung und Widerruf der Befugnis zum Führen der Bundesflagge nach den §§ 10 und 11 sowie die Durchführung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder ...
Artikel 7 FlaggRuaÄndG Änderung der Flaggenrechtsverordnung
... Für die Zuteilung der Unterscheidungssignale der Schiffe ist in den Fällen der §§ 10 und 11 des Flaggenrechtsgesetzes die Flaggenbehörde zuständig." 9. ... dem das Schiff eingetragen ist oder zuletzt eingetragen war; 5. in den Fällen der §§ 10 und 11 des Flaggenrechtsgesetzes zusätzlich zu den in Nummer 4 bezeichneten Daten der Inhalt ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 326 9. ZustAnpV Flaggenrechtsgesetz
... In § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz, §§ 10 , 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 12 Abs. 2, § 21 Abs. 2 Satz 2 und § 22a Abs. 2 Satz ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 561 10. ZustAnpV Änderung des Flaggenrechtsgesetzes
... 1. In § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3 Satz 1, den §§ 10 und 11 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 12 Absatz 2 sowie § 21 Absatz 2 Satz 2 werden ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... für Probe- und Überführungsfahrten inklusive erneuter Ausstellung § 10 FlaggRG 123 3 Ausstellung von Flaggenscheinen für ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3777; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49
§ 1 BetrSichV Anwendungsbereich (vom 01.12.2011)
... für die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes die Befugnis zur Führung der Bundesflagge lediglich für die ...
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
V. v. 06.05.1991 BGBl. I S. 1090; aufgehoben durch § 9 V. v. 13.11.2006 BGBl. I S. 2638
§ 1 FCKWHalonVerbV Anwendungsbereich
... für die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1990 (BGBl. I S. 1342) die ...
See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)
V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453
§ 6 SeeUnterkunftsV Ausnahmen
... für die die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge nach § 10 des Flaggenrechtsgesetzes verliehen wurde, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung ...
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