Änderung § 24 Flaggenrechtsgesetz vom 01.01.2013

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§ 24 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
§ 24 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2792

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§ 24 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 24


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