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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter für Digital- und Printmedien/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien (Dig/PrintMedAusbV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 875; aufgehoben durch § 11 V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 628
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-258 Berufliche Bildung
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§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung



(1) Die Ausbildung gliedert sich in

1.
gemeinsame Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 12,

2.
zwei vom Ausbildenden festzulegende Qualifikationseinheiten aus der gemeinsamen Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2,

3.
fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 sowie

4.
weitere vom Ausbildenden festzulegende Qualifikationseinheiten aus den fachrichtungsbezogenen Auswahllisten:

a)
zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungsbezogenen Auswahlliste I gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1,

b)
eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungsbezogenen Auswahlliste II gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2.

(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 bis 12 nachzuweisen.

 
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter für Digital- und Printmedien/zur Mediengestalterin für Digital- und Printmedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 Dig/PrintMedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Dig/PrintMedAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 Dig/PrintMedAusbV Ausbildungsberufsbild
... gemäß Absatz 4 Nr. 2. (4) Die in den Fachrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a und b jeweils wählbaren Qualifikationseinheiten ergeben sich aus den ...
§ 8 Dig/PrintMedAusbV Zwischenprüfung
... ersten 18 Monate aufgeführten gemeinsamen Qualifikationseinheiten und die zwei nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 gewählten Qualifikationseinheiten aus der gemeinsamen Auswahlliste nach § 4 ...
§ 9 Dig/PrintMedAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Medienberatung
... sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1 sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...
§ 10 Dig/PrintMedAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Mediendesign
... sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1 sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...
§ 11 Dig/PrintMedAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Medienoperating
... sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1 sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...
§ 12 Dig/PrintMedAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Medientechnik
... sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1 sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...