Eingangsformel - Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen an Zuchtprogrammen (BesStZpBetV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Tierzuchtgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2493) verordnet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:



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