Zitierungen von § 15 StrEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 StrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 163
§ 110 OWiG
... in den Fällen des Absatzes 1 die Verwaltungsbehörde. (4) Ersatzpflichtig ist ( § 15 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ) in den Fällen des Absatzes 1, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Bund, wenn eine ...


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