Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (1. TWirtAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 465 (Nr. 10); Geltung ab 01.08.2005

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2005 TWirtAusbV § 11, § 14

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426) wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Abs. 9 Nr. 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 9 Nr. 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.



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