Zitierungen von § 102 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
neugefasst durch B. v. 15.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 19
§ 44c IntFamRVG Entscheidung über die Versagung der Vollstreckung und Bekanntmachung der Entscheidung (vom 01.08.2022)
... ergehen. (2) Für die Kostenentscheidung gelten in Ehesachen die §§ 91 bis 107 der Zivilprozessordnung und in den übrigen Verfahren die §§ 80 bis 85 des ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
§ 19 RVG Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (vom 01.07.2026)
... der Entscheidung oder ihres Tatbestands sowie die Änderung der Kostenentscheidung nach § 102 der Zivilprozessordnung , nach § 84a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 3 ZStrWuPRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 102 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 102 Änderung der ... wird die Angabe zu § 102 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 102 Änderung der Kostenentscheidung". 2. § 102 wird durch den folgenden ... ersetzt: „§ 102 Änderung der Kostenentscheidung". 2. § 102 wird durch den folgenden § 102 ersetzt: „§ 102 Änderung der ... 102 Änderung der Kostenentscheidung". 2. § 102 wird durch den folgenden § 102 ersetzt: „§ 102 Änderung der Kostenentscheidung (1) Wird ... 2. § 102 wird durch den folgenden § 102 ersetzt: „ § 102 Änderung der Kostenentscheidung (1) Wird die Wertfestsetzung für die ...
Artikel 14 ZStrWuPRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... der Entscheidung oder ihres Tatbestands sowie die Änderung der Kostenentscheidung nach § 102 der Zivilprozessordnung , nach § 84a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 1 VO2019/1111-DG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
... ergehen. (2) Für die Kostenentscheidung gelten in Ehesachen die §§ 91 bis 107 der Zivilprozessordnung und in den übrigen Verfahren die §§ 80 bis 85 des ...


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