Änderung § 59d AMG vom 31.05.2011

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§ 59d AMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.05.2011 geltenden Fassung
§ 59d AMG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
(Text alte Fassung)

§ 59d (neu)


(Text neue Fassung)

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