Änderung § 81 AMG vom 01.04.2024

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 81 AMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
§ 81 AMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 81 Verhältnis zu anderen Gesetzen


(Text alte Fassung)

Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.

(Text neue Fassung)

Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Konsumcannabisgesetzes, des Medizinal-Cannabisgesetzes, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.

(heute geltende Fassung) 



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