§ 149 - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Einundzwanzigster Unterabschnitt (aufgehoben)
§ 149 (aufgehoben)

Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften

Einundzwanzigster Unterabschnitt (aufgehoben)

§ 149 (aufgehoben)


§ 149 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften G. v. 27. September 2021 BGBl. I S. 4530 m.W.v. 28. Januar 2022



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