interne Verweise§ 43 AMG Apothekenpflicht (vom 01.01.2024) ... Arzneimittel, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb ...
§ 109 AMG (vom 28.01.2022) ... (3) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 105 Abs. 1 und nach § 44 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder § 45 für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind und unter die ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
neugefasst durch V. v. 24.11.1988 BGBl. I S. 2150, 1989 I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2020 BGBl. I S. 2260
§ 7 AMVerkRV ... Die in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der ... in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind. (2) Von den in § 44 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimitteln, die teilweise oder ausschließlich ... im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden, 3. die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten ...
§ 8 AMVerkRV ... Die in § 44 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind vom Verkehr außerhalb der ...
§ 9 AMVerkRV ... in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der ...
§ 10 AMVerkRV ... in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der ...
Anlage 1a AMVerkRV (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1) (vom 01.11.2020) ... Hartparaffin, auch mit Zusatz von Heilerde, Bademooren oder anderen Peloiden im Sinne des § 44 Abs. 2 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes oder von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder Zubereitungen, zum äußeren Gebrauch ...
Anlage 4 AMVerkRV (zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1) (vom 01.10.2018) ... ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes Jodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, ... zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes , ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
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