Wird bei Rindern, die sich auf Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, die BHV1-Infektion amtlich festgestellt oder liegt ein Seuchen- oder Ansteckungsverdacht vor, so kann die zuständige Behörde entsprechend den §§
5 bis 10 Anordnungen treffen.
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016) ... Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 12 Absatz 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 11 , 5. einer mit einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2a Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder ...
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576