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Artikel 6 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGBIIIuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nr. 10 bis 12 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2005.