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Anlage - Informationsgebührenverordnung (IFGGebV)

V. v. 02.01.2006 BGBl. I S. 6 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 7 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 201-10-1 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
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Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis



Teil A Gebühren


Nr.GebührentatbestandGebühren-
betrag
in Euro
1Auskünfte 
1.1- mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen
Abschriften
gebührenfrei
1.2- Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften 30 bis 250
1.3- Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall
ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht,
insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert
werden müssen
60 bis 500
2Herausgabe 
2.1- Herausgabe von Abschriften 15 bis 125
2.2- Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand
zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffent-
licher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen
30 bis 500
3Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen
auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften
15 bis 500
4Veröffentlichungen nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes gebührenfrei
5Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs bis zur Höhe
der für den
angefochte-
nen Verwal-
tungsakt
festgesetzten
Gebühr;
jedoch min-
destens
30 Euro


Teil B Auslagen


Nr.AuslagentatbestandAuslagen-
betrag
in Euro
1Herstellung von Abschriften und Ausdrucken  
1.1- je DIN A4-Kopie 0,10
1.2- je DIN A3-Kopie 0,15
1.3- je DIN A4-Farbkopie 5,00
1.4- je DIN A3-Farbkopie 7,50
2Wiedergabe von verfilmten Akten je Seite 0,25
3Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien in voller Höhe
4Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderung in voller Höhe


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