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§ 11a - Düngeverordnung (DüV)

neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
Geltung ab 14.01.2006; FNA: 7820-11 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 11a Übergangsvorschrift


§ 11a hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 (BGBl. I S. 118), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Februar 2003 (BGBl. I S. 235) geändert worden ist, ist bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin anzuwenden.

(2) § 4 Abs. 4 ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die im Jahr 2006 entstanden sind.


Text in der Fassung des Artikels 2 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung V. v. 10. Januar 2006 BGBl. I S. 30; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46 m.W.v. 27. Januar 2007

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Frühere Fassungen von § 11a DüV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.01.2007Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
vom 10.01.2006 BGBl. I S. 30
aktuell vorher 14.01.2006Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
vom 10.01.2006 BGBl. I S. 30
aktuellvor 14.01.2006Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 11a DüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 30; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46
Artikel 1 1. DüVÄndV
... 9. 7. Nach § 11 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 11a Übergangsvorschrift § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 ...
Artikel 2 1. DüVÄndV (vom 27.01.2007)
... tierischer Herkunft oder Düngemittel aufbringt,". 3. § 11a wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher und düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.09.2006 BGBl. I S. 2163
Artikel 3 SaatuDüngRÄndV Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
... 6" ersetzt. 2. Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. § 11a wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.  ...


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