Änderung Anlage 3 DüV vom 01.10.2006

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Anlage 3 DüV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2006 geltenden Fassung
Anlage 3 DüV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V v. 27.09.2006 BGBl. I 2163

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) Mindestwerte für pflanzenbauliche Stickstoff-Wirksamkeit zugeführter Wirtschaftsdünger im Jahr der Aufbringung in Prozent des ausgebrachten Gesamtstickstoffs 1) bei langjähriger Anwendung


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Tierart | Gülle | Festmist | Jauche

Rinder | 50 | 25 | 90

Schweine | 60 | 30 | 90

Geflügel | 60 2) | 30 3) | -

Pferde/Schafe | - | 25 | -

---
1) Basis: N-Ausscheidung abzgl. Lagerverluste bzw. Ermittlung des N-Gehaltes vor der Ausbringung
2) incl. Geflügeltrockenkot
3) mit Einstreu




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