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§ 18g - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)

neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 18g Angabe der Versicherungsnummer



1Vertragsbestimmungen, durch die der einzelne zur Angabe der Versicherungsnummer für eine nicht nach § 18f zugelassene Verarbeitung verpflichtet werden soll, sind unwirksam. 2Eine befugte Übermittlung der Versicherungsnummer begründet kein Recht, die Versicherungsnummer in anderen als den in § 18f genannten Fällen zu speichern.



 
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Frühere Fassungen von § 18g SGB IV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 122 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18g SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18g SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SGB IV Sachlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2023)
... gilt im Sinne dieses Buches als Versicherungsträger. (2) Die §§ 18f, 18g und 19a gelten auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. (3) Regelungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 59 ALG Mitgliedsnummer (vom 01.01.2013)
... ist unverzüglich über diese zu unterrichten. (4) Die §§ 18f und 18g des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
...  2. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 18f, 18g und 19a gelten auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende." 2a. In ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Angaben zu den §§ 7c und 7d werden aufgehoben. c) Nach der Angabe zu § 18g wird folgende Angabe eingefügt: „Sechster Titel ... über die von ihr gezahlten Erträge auszustellen." 12. Nach § 18g wird folgender Sechster Titel eingefügt: „Sechster Titel ...

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen
...  2. In § 1 Abs. 2 wird die Angabe „§§ 18f und 18g " durch die Angabe „§§ 18f, 18g und 19a" ersetzt. 3. Nach ... 2 wird die Angabe „§§ 18f und 18g" durch die Angabe „§§ 18f, 18g und 19a" ersetzt. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 122 2. DSAnpUG-EU Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Wort „Dateien" wird durch das Wort „Dateisysteme" ersetzt. 4. In § 18g Satz 1 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung" durch das Wort ...