Änderung § 132 SGB IV vom 01.06.2021

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§ 132 SGB IV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2021 geltenden Fassung
§ 132 SGB IV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 26.05.2021 BGBl. I S. 1170
 
(Text alte Fassung)

§ 132 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 132 (aufgehoben)


 



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