Zitierungen von § 37 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 SGB IV Vertreterversammlung, Verwaltungsrat (vom 22.07.2009)
... oder dessen Vorsitzenden obliegen auch die Aufgaben des Vorstandes oder dessen Vorsitzenden nach § 37 Abs. 2 , § 38 und nach dem Zweiten Titel. (4) Soweit das Sozialgesetzbuch ...
§ 35a SGB IV Vorstand bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen (vom 12.08.2021)
... Mann besetzt sein. Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich gegenseitig. § 37 Abs. 2 gilt entsprechend. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, hat der Verwaltungsrat ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 209 SGB V Verwaltungsrat der Landesverbände (vom 26.03.2024)
... Für den Verwaltungsrat gilt § 197 entsprechend. § 33 Absatz 3, § 37 Absatz 1 , die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, die §§ ...
§ 279 SGB V Verwaltungsrat und Vorstand (vom 01.01.2024)
... entsprechend. (8) Folgende Vorschriften des Vierten Buches gelten entsprechend: die §§ 37 , 38, 40 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3, die §§ 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 43 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 14a. § 209 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Absatz 3, § 37 Absatz 1 , die §§ 40, 41, 42 Absatz 1 bis 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, die §§ ...


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