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Zitierungen von § 48a SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 129 SGB IV Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 (vom 18.02.2021)
... die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 gilt § 48a Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 jeweils in der bis zum Ablauf des 17. Februar 2021 geltenden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
V. v. 28.07.1997 BGBl. I S. 1946; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 11 SVWO Verfahren zur vorgezogenen Feststellung der Vorschlagsberechtigung (vom 18.02.2021)
... die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerkschaftseigenschaft erfüllt ( § 48a Abs. 1 Satz 1 erste Alternative des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) oder welche andere sozial- oder berufspolitische Zwecksetzung die Vereinigung hat und in welcher ... die Vereinigung hat und in welcher Weise sie diese im einzelnen tatsächlich verfolgt ( § 48a Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative und Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ), 5. ob und in welcher Weise andere Personen als Arbeitnehmer in der Vereinigung durch ... Beitragsaufkommen der Vereinigung mindestens der Beitragssumme entspricht, die von der nach § 48a Abs. 4 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen Mitgliederzahl zu zahlen ist, anzugeben. (2) Dem ...
§ 14 SVWO Wahlausschreibung (vom 18.02.2021)
... zu beachten sind, 8. die Voraussetzungen des Wahlvorschlagsrechts (§§ 48 bis 48c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), 9. die Zusammensetzung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 2 RentÜGEG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... nach Absatz 8 Satz 2 aufzunehmen; Absatz 8 Satz 3 gilt entsprechend." 5. In § 48a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der Hälfte" gestrichen. 6. Nach § 52 ... im Jahr 2023 Für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 gilt § 48a Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 jeweils in der bis zum Ablauf des 17. Februar 2021 geltenden ...