interne Verweise§ 110 SGB IV Meldungen der Arbeitgeber an gemeinsame Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (vom 01.01.2025) ... eine Meldung erstatten. Die Datenübermittlung erfolgt unter Beachtung von § 95 Absatz 1 in einem automatisierten Verfahren durch systemgeprüfte Programme oder Ausfüllhilfen. ... automatisierten Verfahren durch systemgeprüfte Programme oder Ausfüllhilfen. § 95 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 und § 96 gelten entsprechend. (2) Die Meldungen enthalten insbesondere ... und der Betriebskontennummer zu erstatten. § 28a Absatz 1 Satz 2 sowie § 95 gelten entsprechend. (6) § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 gilt entsprechend ...
Zitat in folgenden NormenAufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 2 AAG Erstattung (vom 01.01.2023) ... diese Abweichung und die Gründe hierfür dem Arbeitgeber durch Datenübertragung nach § 95 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich zu melden; dies gilt auch, wenn dem Antrag vollständig entsprochen wird. ... Der Arbeitgeber hat einen Antrag nach Absatz 2 Satz 1 durch Datenübertragung nach § 95 Absatz 1 Satz 1 und § 95b Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch an die zuständige ...
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 17 DEÜV Datenübertragungsverfahren (vom 01.01.2023) ... sind durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Für den Einsatz von https sind die Anforderungen in den Technischen ... (2) Die Daten sind in dem Zeichensatz zu übertragen, der in den nach § 95 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu vereinbarenden Gemeinsamen Grundsätzen festgelegt ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... zu den Nummern 1 bis 4 sind außerdem codiert aufzubringen und digital zu signieren; § 95 gilt. Die Gestaltung und das Verfahren zur Ausstellung des Sozialversicherungsausweises legt die ... durch gesicherte Datenübertragung" eingefügt. 13. Nach § 95 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Kommen hierbei Verfahren ...
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... einer bestimmten Frist höchstens anzulegende Gesamtbetrag bestimmt sein." 25. § 95 wird wie folgt gefasst: „§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik ... bestimmt sein." 25. § 95 wird wie folgt gefasst: „ § 95 Gemeinsame Grundsätze Technik (1) Meldungen nach diesem Buch erfolgen, soweit ... Beitragserhebung eine Meldung erstatten. Die Datenübermittlung erfolgt unter Beachtung von § 95 Absatz 1 in einem automatisierten Verfahren durch systemgeprüfte Programme oder Ausfüllhilfen. ... 1 in einem automatisierten Verfahren durch systemgeprüfte Programme oder Ausfüllhilfen. § 95 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 und § 96 gelten entsprechend. (2) Die Meldungen enthalten insbesondere folgende ... Arbeitnehmer-Nummer und der Betriebskontennummer zu erstatten. § 28a Absatz 1 Satz 2 sowie § 95 gelten entsprechend. (6) § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 gilt entsprechend ...
Artikel 28 8. SGB IV-ÄndG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung ... (3) Das Nähere zur Umstellung der einzelnen Fachverfahren regeln die nach § 95 Absatz 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu vereinbarenden Gemeinsamen Grundsätze." 5. ... „(2) Die Daten sind in dem Zeichensatz zu übertragen, der in den nach § 95 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu vereinbarenden Gemeinsamen Grundsätzen festgelegt ist." 6. Dem § 20 ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen". c) Nach der Angabe zu § 95 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 95a Ausfüllhilfe zum ... 2. In § 18h Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „und digital zu signieren; § 95 gilt" gestrichen. 3. § 18k wird wie folgt geändert: a) ... Einrichtung beteiligen kann. Weitere Beteiligungsebenen sind unzulässig." 20. § 95 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in Satz 1 werden die ... der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales." 21. Nach § 95 werden die folgenden §§ 95a bis 95c eingefügt: „§ 95a ... eine Aufsichtsbehörde zu übermitteln, soll dies durch Datenübertragung geschehen; § 95 gilt. (2) Abweichend von Absatz 1 hat die Übermittlung durch ...
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