interne Verweise§ 101 SGB IV Stammdatendatei (vom 01.01.2023) ... insbesondere zu den Datensätzen, wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 103 geregelt. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... 23c Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen". d) Nach der Angabe zu § 103 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Siebter Abschnitt ... Systemprüfung von Entgeltprogrammen für Arbeitgeber." 21. Nach § 103 wird folgender Siebter und Achter Abschnitt eingefügt: „Siebter Abschnitt ...
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3973
Berichtigung SGBIVNBBer ... das Erlöschen seines Vertretungsrechtes mitteilt, 14. entgegen § 103 Absatz 5 vereinbart Teilnehmer einem mit oder verlangt, dass auf gespeicherte Daten zugegriffen ...
ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011) ... Speicherstelle § 102 Pflichten der abrufenden Behörde § 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren". b) (aufgehoben) ... Nutzung oder Beschlagnahme nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. § 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren (1) Ein Abruf der bei der ... das Erlöschen seines Vertretungsrechtes mitteilt, 14. entgegen § 103 Abs. 5 mit einem Teilnehmer vereinbart oder verlangt, dass auf gespeicherte Daten zugegriffen oder ... Von den in § 95 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 99 Abs. 7 und den §§ 102 und 103 Abs. 3, 4 und 6 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015) ... 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung". ... von sechs Wochen, abzugeben. Das Nähere regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises (1) Die Meldung des ... der zu verwendenden Schlüsselzahlen, regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 101 Stammdatendatei (1) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ... insbesondere zu den Datensätzen, wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 103 geregelt. § 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum ... zur Weiterleitung und zur Nutzung der Daten regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die ... zur Nutzung der Daten regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung Die ...
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