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Zitierungen von § 8 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GGVSee Zulassung zur Beförderung (vom 01.01.2013)
... folgende Dokumente in Kopie vorliegen: 1. das Beförderungsdokument nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2. die Bescheinigungen der zuständigen Behörde des ...
§ 9 GGVSee Pflichten (vom 01.01.2015)
... Güter zur Beförderung nur übergeben, wenn ein Beförderungsdokument nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 erstellt worden ist oder wenn in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der ... in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der Beförderung die Eintragungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 vorgenommen worden sind, 3. dürfen für gefährliche ... sind, 9. dürfen das Beförderungsdokument nur weitergeben, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 1 eingehalten ist, 10. haben die Pflicht zur Aufbewahrung einer Kopie ... Beförderungsdokuments und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten, 11. dürfen gefährliche Schüttgüter ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 13. dürfen ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind. (2) Der für ... die gefährlichen Güter zur Verladung nur anliefern oder anliefern lassen, wenn § 8 Abs. 1 Nr. 4 eingehalten ist. (4) Der für den Umschlag Verantwortliche muss bei ... Schüttgüter nur verladen, wenn die erforderlichen Unterlagen nach § 8 Absatz 2 vorliegen, 4. gefährliche Massengüter in flüssiger oder ... oder verflüssigter Form nur verladen, wenn die erforderlichen Informationen nach § 8 Absatz 3 vorliegen. (5) Der Beförderer und der Beauftragte des Beförderers ... 2. dürfen verpackte gefährliche Güter nur verladen lassen, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 eingehalten sind, 3. haben die Pflicht zur Aufbewahrung ... von Kopien der Dokumente und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten. (6) Der Reeder 1. darf ein Seeschiff zur ... gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat dafür zu sorgen, dass der ... 6. die vorgeschriebenen Unterlagen oder die gespeicherten Informationen nach § 8 Absatz 7 vorhalten und aufbewahren und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den ... und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den Datenverarbeitungssystemen gemäß § 8 Absatz 8 auf Verlangen zur Prüfung vorlegen. Er darf 1. verpackte ... 3 in einsatzbereitem Zustand befindet, b) die vorgeschriebenen Unterlagen nach § 8 Absatz 4 mitgeführt werden. (8) Der mit der Planung der Beladung nach § 7 ...
§ 12 GGVSee Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2013)
... in der am 30. Juni 2002 geltenden Fassung zu beachten sind. (6) § 8 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e und Nr. 3 Buchstabe b ist für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 18.01.2012 BGBl. I S. 122
Berichtigung GGVSeeNBBer
... durch die Angabe „6.8.3.1.3.2" zu ersetzen. 4. In § 8 Absatz 1 Nummer 6 ist die Angabe „6.4.6.1" durch die Angabe „5.4.6.1" zu ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... durch die Angabe „7. Februar 2011 (VkBl. 2011 S. 119)" ersetzt. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Güter zur Beförderung nur übergeben, wenn ein Beförderungsdokument nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 erstellt worden ist, 3. dürfen für gefährliche ... sind, 8. dürfen das Beförderungsdokument nur weitergeben, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 1 eingehalten ist, 9. haben die Pflicht zur Aufbewahrung einer Kopie ... Beförderungsdokuments und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten, 10. dürfen gefährliche Schüttgüter ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 12. dürfen ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind." b) Absatz ... 2. dürfen verpackte gefährliche Güter nur verladen lassen, wenn § 8 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 eingehalten sind, 3. haben die Pflicht zur ... von Kopien der Dokumente und zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 zu beachten." d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:  ... gefährlicher Güter nur einsetzen, wenn § 4 Absatz 7 Satz 1 und 2 sowie § 8 Absatz 5 Satz 2 eingehalten sind, 2. hat dafür zu sorgen, dass der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... ist und beim Anlegen im Bestimmungshafen noch vorhanden ist." 5. § 8 Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b wird gestrichen.  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... durch das Wort „Güterbeförderungseinheiten" ersetzt. 6. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... in einem anderen Dokument in Zusammenhang mit der Beförderung die Eintragungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 7 vorgenommen worden sind". bb) In Nummer 3 wird die Angabe ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... Beförderungsbedingungen eingehalten sind." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Schüttgüter zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen erstellt worden sind, 11. gefährliche ... oder verflüssigter Form zur Beförderung nur übergeben, wenn die nach § 8 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen übermittelt worden sind."  ... Schüttgüter nur verladen, wenn die erforderlichen Unterlagen nach § 8 Absatz 2 vorliegen,". cc) Folgende Nummer 4 wird angefügt:  ... oder verflüssigter Form nur verladen, wenn die erforderlichen Informationen nach § 8 Absatz 3 vorliegen." c1) In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe ... c1) In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 ... In Absatz 5 Nummer 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz ... „§ 8 Absatz 5" ersetzt. c2) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5 Satz 2" ersetzt.  ... In Absatz 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4 Satz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. d) Absatz 7 wird wie folgt ... Fällen tragen," ersetzt. bbb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. ... bbb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz ... 8 Abs. 6" durch die Angabe „§ 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz 8" ersetzt. bb) In Satz 2 ... 8 Absatz 7" und die Angabe „§ 8 Abs. 7" durch die Angabe „§ 8 Absatz 8" ersetzt. bb) In Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „in ...