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Änderung § 16 DEÜV vom 01.01.2016

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§ 16 DEÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung
§ 16 DEÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 12 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
 (keine frühere Fassung vorhanden)

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§ 16 Grundsatz


(Text neue Fassung)

§ 16 (aufgehoben)


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 (keine frühere Fassung vorhanden)