Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles im Sinne des §
33d Abs. 1 Satz 1 der
Gewerbeordnung (anderes Spiel), bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.
§ 6a SpielV ... der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4 , 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist ...