Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (5. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311 (Nr. 7); Geltung ab 14.02.2006
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Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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