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Änderung Anlage 1 Saatgutverordnung vom 27.03.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Saatgutverordnung, alle Änderungen durch Artikel 2 12. SaatGRÄndV am 27. März 2010 und Änderungshistorie der SaatgutV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.03.2010 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 27.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1) Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut



1 | 28. Februar

| Kohlrabi (außer Sorten für Unterglasanbau),
Salat (Sorten für Unterglasanbau)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

1a | 31. März

| Wintergetreide

2 | 15. April

vorherige Änderung nächste Änderung

2.1 | Hybridsorten von Roggen

2.2
| Gemüsearten, soweit sie nicht in den Nummern 1, 5.3 und 9.2 aufgeführt sind



| Gemüsearten, soweit sie nicht in den Nummern 1, 5.3 und 9.2 aufgeführt sind

3 | 30. April

vorherige Änderung

3.1 | Winterhafer, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Winterweichweizen, Winterhartweizen, Spelz

3.2 |
Gräser, außer Weidelgräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt

3.3
| Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt



3.1 | Gräser, außer Weidelgräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt

3.2
| Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt

4 | 15. Mai

4.1 | Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen

4.2 | Leguminosen (außer Überwinterungsanbau), Phazelie, Ölrettich

4.3 | Öl- und Faserpflanzen (außer Überwinterungsanbau), außer Sojabohne und Sonnenblume

4.4 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen)

5 | 31. Mai

5.1 | Mais

5.2 | Sojabohne, Sonnenblume

5.3 | Gurke und Tomate (Sorten für Freilandanbau), Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne

6 | 10. Juni

| Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt

7 | 30. Juni

7.1 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Prüfung des Aufwuchses von Sommerstecklingen)

7.2 | Spargel, Brokkoli

8 | 15. Juli

| Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt

9 | 15. August

9.1 | Luzernen mit Samenernte im zweiten Schnitt

9.2 | mehrjährige Gemüsearten, Kohlrabi (Sorten für Unterglasanbau), Chinakohl

10 | 30. September

10.1 | Öl- und Faserpflanzen (Überwinterungsanbau)

10.2 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Überwinterungsanbau)



 (keine frühere Fassung vorhanden)