Änderung Anlage 1 Saatgutverordnung vom 08.11.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 25.10.2012 BGBl. I S. 2270

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1) Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut



1 | 28. Februar

| Kohlrabi (außer Sorten für Unterglasanbau),
Salat (Sorten für Unterglasanbau)

1a | 31. März

(Text alte Fassung) nächste Änderung

| Wintergetreide

(Text neue Fassung)

1a.1 | Wintergetreide

1a.2 | Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten
Schnitt


2 | 15. April

| Gemüsearten, soweit sie nicht in den Nummern 1, 5.3 und 9.2 aufgeführt sind

3 | 30. April

vorherige Änderung nächste Änderung

3.1 | Gräser, außer Weidelgräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt

3.2 | Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee
mit Samenernte im zweiten Schnitt



| Gräser, außer Weidelgräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt

4 | 15. Mai

4.1 | Sommergetreide

4.2 | Leguminosen (außer Überwinterungsanbau), Phazelie, Ölrettich

4.3 | Öl- und Faserpflanzen (außer Überwinterungsanbau), außer Sojabohne und Sonnenblume

4.4 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen)

5 | 31. Mai

vorherige Änderung

5.1 | Mais



5.1 | Mais, Sorghum

5.2 | Sojabohne, Sonnenblume

5.3 | Gurke und Tomate (Sorten für Freilandanbau), Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne

6 | 10. Juni

| Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt

7 | 30. Juni

7.1 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Prüfung des Aufwuchses von Sommerstecklingen)

7.2 | Spargel, Brokkoli

8 | 15. Juli

| Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt

9 | 15. August

9.1 | Luzernen mit Samenernte im zweiten Schnitt

9.2 | mehrjährige Gemüsearten, Kohlrabi (Sorten für Unterglasanbau), Chinakohl

10 | 30. September

10.1 | Öl- und Faserpflanzen (Überwinterungsanbau)

10.2 | Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Überwinterungsanbau)






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