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Zitierungen von § 14 Saatgutverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SaatgutV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgutV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 SaatgutV Bescheid
... Falle der Zulassung die Zulassungsnummer. (2) Für die Zulassungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.  ...
§ 29 SaatgutV Etikett (vom 17.06.2017)
... den Buchstaben „DE", einer Zahl und einem dem Kennzeichen der Anerkennungsstelle nach § 14 Abs. 2 entsprechenden Kennzeichen der Nachkontrollstelle. Die Bezugsnummer bei Standardsaatgut ...
§ 37 SaatgutV Wiederverschließung
... anzugeben. Für die Wiederverschließungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass hinter der Zahl der Buchstabe „W" ...
§ 45 SaatgutV Zertifikat
... An die Stelle des Bescheides über die Anerkennung nach § 14 Abs. 1 tritt ein Zertifikat nach dem jeweiligen Muster der Anlage 7. Bei Basissaatgut von Hybriden ...
§ 46 SaatgutV Kennzeichnung (vom 31.07.2018)
... enthalten müssen. Es gelten für die Referenznummer bei anerkanntem Saatgut § 14 Abs. 2 und bei Standardsaatgut § 29 Abs. 3 Satz 3 sowie für die Angabe einer Saatgutbehandlung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Saatgutbeihilfeverordnung
V. v. 20.10.1993 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.02.1995 BGBl. I S. 217
§ 5 SaatBeihV Beihilfeantrag
... handelt, die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift des Anerkennungsbescheides nach § 14 der Saatgutverordnung oder, falls die Partie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Artikel 2 SaatgRuaÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... worden ist." 3. § 11 Absatz 2a wird aufgehoben. 4. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 2 12. SaatGRÄndV Änderung der Saatgutverordnung
... und das Wort „wird" durch das Wort „werden" ersetzt. 4. § 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... vergeben werden, dürfen noch bis zum 30. Juni 2014 verwendet werden. (2) § 14 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 3 Satz 2 und § 40 Absatz 7 Satz ...