interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Artikel 2 SaatgRuaÄndV Änderung der Saatgutverordnung ... „Das Saatgut muss ausreichend sortenecht und sortenrein sein." 7. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und ... sortenrein sein." 7. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung
V. v. 29.06.2016 BGBl. I S. 1508
Artikel 1 12. SaatgutVÄndV ... Klammerzusatz nach den Wörtern „§ 6 Satz 1" die Wörter „, § 20 Absatz 1" eingefügt. b) In Abschnitt 1.1 wird Nummer 1.1.1.1.2 wie folgt ... a) In der Überschrift werden im Klammerzusatz die Wörter „§ 20 Abs. 1" durch die Wörter „§ 20 Abs. 2" ersetzt. b) In Nummer ... im Klammerzusatz die Wörter „§ 20 Abs. 1" durch die Wörter „§ 20 Abs. 2" ersetzt. b) In Nummer 1.1.2 wird in der das Zertifizierte Saatgut erster ... 11. In der Überschrift der Anlage 4 werden im Klammerzusatz die Wörter „§ 20 Abs. 2" durch die Wörter „§ 20 Abs. 3" ... im Klammerzusatz die Wörter „§ 20 Abs. 2" durch die Wörter „§ 20 Abs. 3" ...
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