Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.03.2007 aufgehoben

§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004 (2. FinAusglG2004DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2004


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Für das Ausgleichsjahr 2004 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 7 424 583 000 Euro

für Bayern 8 617 512 000 Euro

für Berlin 2 636 470 000 Euro

für Brandenburg 3 171 611 000 Euro

für Bremen 459 373 000 Euro

für Hamburg 1 204 480 000 Euro

für Hessen 4 221 820 000 Euro

für Mecklenburg-Vorpommern 2 233 698 000 Euro

für Niedersachsen 6 487 684 000 Euro

für Nordrhein-Westfalen 12 530 086 000 Euro

für Rheinland-Pfalz 2 813 991 000 Euro

für das Saarland 836 425 000 Euro

für Sachsen 5 558 777 000 Euro

für Sachsen-Anhalt 3 297 888 000 Euro

für Schleswig-Holstein 1 959 327 000 Euro

für Thüringen 3 093 562 000 Euro.

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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2004DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2004DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 2. FinAusglG2004DV Abschlusszahlungen für 2004
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen am ...


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