Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.03.2007 aufgehoben

§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2004 (2. FinAusglG2004DV k.a.Abk.)

§ 4 Abschlusszahlungen für 2004



Zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1, den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen am Länderbeitrag zum Fonds „Deutsche Einheit" nach § 2 und den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen und den Ausgleichszuweisungen nach § 3 werden nach § 15 des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig:

1.
Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern

von Baden-Württemberg 21 457 743 Euro

von Bayern 12 249 466 Euro

von Hamburg 6 871 833 Euro

von Hessen 12 416 957 Euro

von Schleswig-Holstein 644 030 Euro,

2.
Zahlungen an empfangsberechtigte Länder

an Berlin 10 688 000 Euro

an Brandenburg 7 130 000 Euroan Bremen 89 410 Euro

an Mecklenburg-Vorpommern 4 854 000 Euro

an Niedersachsen 2 022 085 Euro

an Nordrhein-Westfalen 350 320 Euro

an Rheinland-Pfalz 1 258 173 Euro

an das Saarland 1 360 041 Euro

an Sachsen 12 422 000 Euro

an Sachsen-Anhalt 6 641 000 Euro

an Thüringen 6 825 000 Euro.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed