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Artikel 4 - Verordnung zur Neuordnung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und zur Änderung anderer Verordnungen (AZVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427 (Nr. 9); Geltung ab 01.03.2006

Artikel 4 Sonderurlaubsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. März 2006 SUrlV § 9

§ 9 der Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift und in Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort „Einrichtungen" die Wörter „oder in einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union" eingefügt.

2.
In Absatz 2 werden nach dem Wort „Einrichtung" die Wörter „oder einer öffentlichen Einrichtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union" eingefügt.