Artikel 5 - Verordnung zur Neuordnung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und zur Änderung anderer Verordnungen (AZVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427 (Nr. 9); Geltung ab 01.03.2006

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. März 2006 AZV

Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Arbeitszeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2844), geändert durch die Verordnung vom 11. November 2005 (BGBl. I S. 3161), außer Kraft.



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