Artikel
1 Nr. 7, 8 und 13 sowie die Artikel
2 und
3 treten am 1. April 2006 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. März 2006.