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§ 2 - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)

V. v. 06.03.2006 BGBl. I S. 516 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Geltung ab 16.03.2006; FNA: 2129-8-34 Umweltschutz
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§ 2 Lärmindizes



(1) 1Die Lärmindizes LDay, LEvening und LNight sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:

1.
LDay: 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,

2.
LEvening: 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,

3.
LNight: 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.

2Ein Jahr ist das für die Schallemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Kalenderjahr.

(2) Der Lärmindex LDEN in Dezibel ist wie folgt definiert:

LDEN = 10 * lg / 24 * ( 12 * 10 hoch ( LDay / 10 ) + 4 * 10 hoch ( ( LEvening + 5 ) / 10 ) + 8 * 10 hoch ( ( LNight + 10 ) / 10 ) )

(Formel siehe BGBl. 2006 I S. 516)





 

Frühere Fassungen von § 2 34. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
vom 28.05.2021 BGBl. I S. 1251

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 34. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 34. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 34. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 1. BImSchV34ÄndV Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung
... 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, erschienen bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, und ...